Wettbewerbsstrukturen im Selbstverwaltungssystem der gesetzlichen Krankenversicherung
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Wettbewerb ist mittlerweile der wesentliche Zentralbegriff der Diskussion über die Zukunft der sozialen Krankenversicherung in Deutschland. Gesetzgeberische Intention ist die Herbeiführung von Effizienzsteigerungen im System der GKV durch eine Implementierung von Wettbewerbsstrukturen ohne Gefährdung des Solidarprinzips. Der Wille zur konsequenten Fortführung einer wettbewerbsorientierten Ausrichtung der Gesundheitspolitik wurde zuletzt durch das am 01.04.2007 in Kraft getretene Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der GKV (GKV-WSG) unterstrichen. Inwieweit wird der Gesetzgeber allerdings bei der angestrebten Weiterentwicklung der solidarischen Wettbewerbsordnung durch nationales Verfassungs- und europäisches Gemeinschaftsrecht gezwungen, bislang tragende Grundstrukturen des derzeitigen sozialen Krankenversicherungssystems, vor allem auch im Hinblick auf das Nebeneinander von GKV und PKV, nachhaltig zu verändern?