Die GbR als Alleingesellschafterin einer GmbH
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Um die Ausübung von Mitgliedsrechten zu bündeln, werden unternehmerische Aktivitäten in der Rechtsform einer GmbH häufig so betrieben, dass nicht die einzelnen Personen selbst Gesellschafter der GmbH werden, sondern zunächst eine GbR gründen, die ihrerseits im Verhältnis zur GmbH die Mitgliedsrechte ausübt. Eine derartige Gestaltung wirft eine Reihe komplexer Fragen auf, die sich aus der Verschränkung der unterschiedlichen Binnenstrukturen und Haftungsverfassungen ergeben. Sind etwa die verschieden strengen Formerfordernisse des GmbH-Rechts (insbesondere bei Gründung und Gesellschafterwechsel) auf die entsprechenden – an sich formlos möglichen – Vorgänge bei der GbR als Alleingesellschafterin zu übertragen? Droht eine Umgehung der Kapitalaufbringungs- und erhaltungsvorschriften? Wie spielen die unterschiedlichen Regeln für die gesellschaftsinterne Willensbildung zusammen? Wie ist der interne Rechtsschutz der GbR-Gesellschafter ausgestaltet? Das Werk soll helfen, auf diese und noch weitere Fragen und sich auftuende Probleme Antworten zu finden.