Das "Mangold"-Urteil und die unmittelbare Wirkung gemeinschaftsrechtlicher Diskriminierungsverbote im deutschen Arbeitsrecht
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Ausgelöst durch das so genannte „Mangold“ - Urteil befasst sich die Dissertation mit der Frage, unter welchen Umständen gemeinschaftsrechtliche Gleichheitssätze zur Bekämpfung von Diskriminierungen im nationalen Arbeitsrecht herangezogen werden können. Dabei werden die Grenzen dargestellt, die der Europäische Gerichtshof bei der Entwicklung von speziellen Diskriminierungsverboten zu beachten hat. In diesem Zusammenhang wird auch untersucht, in welchem Umfang die Mitgliedstaaten bei der Umsetzung von Richtlinien an den allgemeinen gemeinschaftsrechtlichen Gleichheitssatz gebunden sind. Anschließend wird dargestellt, unter welchen Voraussetzungen Ungleichbehandlungen zulässig bleiben. Das betrifft die Gründe, die Differenzierungen legitimieren können, als auch die Frage, welche Maßstäbe bei der Rechtfertigungsprüfung im Rahmen der Gleichheitssätze zu beachten sind.
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Das "Mangold"-Urteil und die unmittelbare Wirkung gemeinschaftsrechtlicher Diskriminierungsverbote im deutschen Arbeitsrecht, Hinnerk Wollenweber
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- Erscheinungsdatum
- 2008
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- Titel
- Das "Mangold"-Urteil und die unmittelbare Wirkung gemeinschaftsrechtlicher Diskriminierungsverbote im deutschen Arbeitsrecht
- Sprache
- Deutsch
- Autor*innen
- Hinnerk Wollenweber
- Verlag
- Logos
- Erscheinungsdatum
- 2008
- Einband
- Paperback
- ISBN10
- 3832520368
- ISBN13
- 9783832520366
- Kategorie
- Skripten & Universitätslehrbücher
- Beschreibung
- Ausgelöst durch das so genannte „Mangold“ - Urteil befasst sich die Dissertation mit der Frage, unter welchen Umständen gemeinschaftsrechtliche Gleichheitssätze zur Bekämpfung von Diskriminierungen im nationalen Arbeitsrecht herangezogen werden können. Dabei werden die Grenzen dargestellt, die der Europäische Gerichtshof bei der Entwicklung von speziellen Diskriminierungsverboten zu beachten hat. In diesem Zusammenhang wird auch untersucht, in welchem Umfang die Mitgliedstaaten bei der Umsetzung von Richtlinien an den allgemeinen gemeinschaftsrechtlichen Gleichheitssatz gebunden sind. Anschließend wird dargestellt, unter welchen Voraussetzungen Ungleichbehandlungen zulässig bleiben. Das betrifft die Gründe, die Differenzierungen legitimieren können, als auch die Frage, welche Maßstäbe bei der Rechtfertigungsprüfung im Rahmen der Gleichheitssätze zu beachten sind.