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Der Staat als "geistige Wirklichkeit"

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Was bedeutet es, Staat und Staatsrecht in ihrer Selbstzweckhaftigkeit und Symbolizität zu verstehen? Präambel, Grundrechte, Staatsfarben sowie alle verfassungsinstitutionellen Vorgänge werden im staatsrechtlichen Werk Rudolf Smends (1882 - 1975) weder in formaljuristischer Wirklichkeitsparanoia ausgeklammert noch als kulturell verkleidete Apparatur zur Daseinsvorsorge oder gar als Ermächtigungsstrategien begriffen. Staatsrechtlicher Logos und Verfassungspraxis unterhalten bei Smend ethisch-normative Beziehungen zu unverfügbaren, „über Staat und Staatsmacht stehenden Normen und Ordnungen“. Dieses Denken wendet sich 'unzeitgemäß' gegen pluralistische Gesellschaftsentwürfe, insofern diese Isolation, Gleichgültigkeit und das Aneinandervorbeilaufen der Meinungen bedeuten. Dagegen impliziert das Verfassungsdenken Smends ein „streng-demokratisches“ Verständnis des politischen Gemeinwesens als einer Solidargemeinschaft sich gegenseitig anerkennender Bürger. Thomas Notthoff spürt in seiner Arbeit das Gravitationszentrum der staatsrechtlichen Schriften Rudolf Smends auf. Er befasst sich mit dem Amtsgedanken als Hauptelement der Fortführungen des Smendschen Verfassungsverständnisses, unternimmt die Einordnung dieses Denkens in die Traditionen der Politischen Wissenschaft und ist um den geistigen Ort des Welt- und Menschenbildes Rudolf Smends in seinem kulturgeschichtlichen Nexus bemüht.

Buchvariante

2008, paperback

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