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CR> Die Beiträge beschäftigen sich sämtlich mit dem Anwaltlichen Berufsrecht. Eine Auswahl der Beiträge: - Rechtslehrer als Berater und Vertreter in Verwaltungs- und Gerichtsverfahren (von Lewinski) - Soziale Erwägungen bei der Festlegung des Kammerbeitrages (Koch) - Verbot der Gebührenunterschreitung (§ 49 b Abs. 1 BRAO) oder Hinweispflicht ("49b Abs. 5 BRAO) (Rick) - Entgeltliche Mandatsvermittlung und Beteiligung Dritter am Erfolg anwaltlicher Leistung (Grunewald) - Kanzlei, Zweigstelle, Sprechtage (Römermann) - Vergütungsvereinbarung nach § 4 Abs. 1 RVG (I. Hartung) - Der lange Weg zum Erfolgshonorar (Schons) - Bankrecht/anwaltliches Berufsrecht (Ulrich) - Anwaltsnotar, Sternsozietät, Tätigkeitsverbot (Henssler/Kilian) Für Rechtsanwälte und Juristen in Kammern und Verbänden, sowie für alle, die in Wissenschaft und Praxis mit dem Anwaltlichen Berufsrecht zu tun haben.
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Anwaltschaft und Berufsrecht, Volker Römermann
- Sprache
- Erscheinungsdatum
- 2008
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- Titel
- Anwaltschaft und Berufsrecht
- Sprache
- Deutsch
- Autor*innen
- Volker Römermann
- Verlag
- Beck
- Verlag
- 2008
- ISBN10
- 3406576796
- ISBN13
- 9783406576799
- Kategorie
- Andere Lehrbücher
- Beschreibung
- CR> Die Beiträge beschäftigen sich sämtlich mit dem Anwaltlichen Berufsrecht. Eine Auswahl der Beiträge: - Rechtslehrer als Berater und Vertreter in Verwaltungs- und Gerichtsverfahren (von Lewinski) - Soziale Erwägungen bei der Festlegung des Kammerbeitrages (Koch) - Verbot der Gebührenunterschreitung (§ 49 b Abs. 1 BRAO) oder Hinweispflicht ("49b Abs. 5 BRAO) (Rick) - Entgeltliche Mandatsvermittlung und Beteiligung Dritter am Erfolg anwaltlicher Leistung (Grunewald) - Kanzlei, Zweigstelle, Sprechtage (Römermann) - Vergütungsvereinbarung nach § 4 Abs. 1 RVG (I. Hartung) - Der lange Weg zum Erfolgshonorar (Schons) - Bankrecht/anwaltliches Berufsrecht (Ulrich) - Anwaltsnotar, Sternsozietät, Tätigkeitsverbot (Henssler/Kilian) Für Rechtsanwälte und Juristen in Kammern und Verbänden, sowie für alle, die in Wissenschaft und Praxis mit dem Anwaltlichen Berufsrecht zu tun haben.