Menschenrechtsbildung in der Einwanderungsgesellschaft
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Menschenrechtsbildung gilt als eine wesentliche Voraussetzung für die Verwirklichung der Menschenrechte. Diese international inzwischen weithin anerkannte, in Deutschland allerdings noch immer wenig verbreitete Auffassung geht auf die „Allgemeine Erklärung der Menschenrechte“ zurück, deren Verkündung vor 60 Jahren durch die Vereinten Nationen bereits mit der Einsicht verbunden war, dass die allgemeine Anerkennung und der Schutz dieser Rechte deren Kenntnis sowie die Bereitschaft, sich für sie einzusetzen, erfordern, also auf Bildung und Erziehung angewiesen seien. Dieser Gedanke liegt seit mehr als einem Jahrzehnt den Bemühungen der Vereinten Nationen zugrunde, Menschenrechtsbildung als eine notwendige Aufgabe der Staatengemeinschaft weltweit zu fördern und als einen obligatorischen Lernbereich in der schulischen und außerschulischen Bildung zu verankern. In diesem kritisch reflektierten Kontext verstehen sich die vorliegenden Beiträge als ein Plädoyer für Menschenrechtsbildung in der Schule, wobei sie sich im Unterschied zu anderen Versuchen in diesem Bereich auf die Verhältnisse in Deutschland konzentrieren. Im Zentrum stehen menschenrechtlich relevante Probleme und Konflikte, die für das spannungsreiche Zusammenleben in einer Einwanderungsgesellschaft charakteristisch sind und für Schülerinnen und Schüler erfahrungsnahe Anlässe darstellen, sich mit den Realitäten und Perspektiven dieser tiefgreifend veränderten Gesellschaft unter menschenrechtlichen Gesichtspunkten auseinander zu setzen.