Die Einführung von Gemeinschaftsschulen in Schleswig-Holstein
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Das Schulsystem steht auf dem Prüfstand. Demografischer Wandel, Untersuchungsergebnisse zur Leistungsfähigkeit und Gerechtigkeit des deutschen Schulwesens sowie familien- und gesellschaftspolitische Herausforderungen verlangen nach weitreichenden Schulreformen. Soweit besteht grundsätzlich Einigkeit. Sobald es aber auf konkrete Veränderungen des Bestehenden hinausläuft, insbesondere dann, wenn es um den Aufbau und die Gliederung des allgemein bildenden Schulwesens geht, entpuppt sich die Frage als klassischer Streitpunkt der deutschen Bildungspolitik. Das Land Schleswig-Holstein hat mit der Einführung der Gemeinschaftsschule ein bundesweit beachtetes Zeichen gesetzt. In nur zwei Jahren sind 55 Schulen dieses neuen Typs entstanden, und der Gründungsboom hält an und erreicht andere Bundesländer. Einen „Siegeszug der Gemeinschaftsschule“ meldete Anfang 2007 das „Hamburger Abendblatt“. Er startete 2004 mit dem hier erstmals publizierten Gutachten, in dem es hieß: „Ausgangspunkt ist das Leitziel der Bereitstellung einer gemeinsamen Schule für alle Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I. Das bedeutet, dass der Übergang von der Grundschule zunehmend in Bildungseinrichtungen erfolgt, die alle Schülerinnen und Schüler aufnehmen und in diesem Sinne als „vollständige Angebote“ zu bezeichnen sind. Vollständigkeit repräsentieren per definitionem integrierte Systeme, ebenso aber auch schulrechtliche Einheiten aus den drei Bildungsgängen des gegliederten Schulsystems. Diese Schule soll im Folgenden als Gemeinschaftsschule bezeichnet werden.“