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Mit der tschechoslowakischen Verfassung von 1920 entstand ein neuer „Prototyp“ der europäischen Verfassungsgerichtsbarkeit: ein Gericht, das verfassungswidrige Gesetze für nichtig erklären konnte. Im Gegensatz zum Wiener Verfassungsgerichtshof geriet dieses tschechoslowakische Verfassungsgericht jedoch in Vergessenheit. Die Arbeit rekonstruiert seine Geschichte anhand bislang unerschlossener Archivquellen und analysiert seine wichtigsten Entscheidungen. Zudem wird der vielstimmige Begleitchor der rechtswissenschaftlichen Debatten zur Verfassungsgerichtsbarkeit dargestellt, der naturrechtliche, gesetzes- und verfassungspositivistische Ansätze sowie Neuerungen der Reinen Rechtslehre und der Brünner Schule einbezog. Ein Vergleich mit Österreich und der Weimarer Republik zeigt sowohl innovatives Potenzial als auch hemmende Strukturen der tschechoslowakischen Verfassungsgerichtsbarkeit. Darüber hinaus beleuchtet die Autorin die politischen Probleme der Zeit, darunter die Auseinandersetzungen um parlamentarische Demokratie und Ermächtigungsgesetze, Wirtschaftskrisen, den Einfluss politischer Parteien, den Machtverlust des Parlaments und die Nationalitätenfrage, die 1938 kulminierte. Die Arbeit wurde 2008 mit dem Werner Pünder-Preis ausgezeichnet.
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Verfassungsgerichtsbarkeit in der Tschechoslowakei (1920 - 1939), Jana Osterkamp
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- 2009
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