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Der Ehevertrag

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JETZT NEU mit Kindschafts- und NamensrechtsÄnderungsgesetz 2013! Das Eherecht ist vom Gesetzgeber umfassend geregelt und oft zwingender Natur. Vielfach kann das Gesetz jedoch an individuelle Bedürfnisse angepasst werden. In der Praxis besteht zunehmend der Wunsch, die Folgen der Ehe und einer Scheidung vertraglich festzulegen. Da sich die nichteheliche Lebensgemeinschaft im relativ rechtsfreien Raum bewegt, ist es besonders anzuraten, mit einem Partnerschaftsvertrag künftigen Streitigkeiten vorzubeugen. Das vorliegende Werk trägt diesen unterschiedlichen Gestaltungswünschen Rechnung und behandelt folgende Themen: Verträge (künftiger) Ehegatten im Hinblick auf die aufrechte Ehe Verträge zwischen Ehegatten von Todes wegen Verträge zwischen Ehegatten unabhängig vom Eheverhältnis (Kauf-, Tausch-, Renten-, Darlehens-, Arbeits- und Gesellschafts-verträge sowie Schenkungen) Verträge zwischen Ehegatten für den Fall der Trennung oder Scheidung Partnerschaftsverträge Für besondere Praxisrelevanz sorgen Co-Autoren aus dem Bereich der Anwaltschaft, der Richterschaft und der Steuerberatungstätigkeit. Abgerundet wird das Werk durch Checklisten, Vertragsmuster und Tabellen.

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Der Ehevertrag, Astrid Deixler-Hübner

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2013
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