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Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis

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Das „Gesetz über den Personalausweis und den elektronischen Identitätsnachweis“, verabschiedet im Dezember 2008, zielt darauf ab, das traditionelle Identitätsdokument in die digitale Ära zu überführen. Angesichts der zunehmenden Digitalisierung von Geschäfts- und Verwaltungsprozessen wird eine Weiterentwicklung hin zu einem multifunktionalen Ausweisdokument notwendig. Der E-Personalausweis ist ein zentraler Bestandteil der Initiative „E-Government 2.0“, die den Einsatz von Bürgerportalen für sichere Internetkommunikation fördert. Der Kommentar beleuchtet die neuen Funktionen des E-Personalausweises, insbesondere den elektronischen Identitätsnachweis und die digitale Signatur. Er bietet Behörden, die mit klassischen Ausweisfunktionen arbeiten, sowie solchen, die den elektronischen Identitätsnachweis zur Verbesserung ihrer E-Government-Angebote nutzen möchten, wertvolle Unterstützung. Zudem richtet sich der Kommentar an E-Commerce-Anbieter, die eine sichere Internet-Identifizierung ermöglichen wollen. Es werden Zulassungsverfahren, Nutzung des elektronischen Identitätsnachweises sowie datenschutzrechtliche Anforderungen und Sorgfaltspflichten behandelt. Querbezüge zu anderen Modernisierungsprojekten wie der EU-Dienstleistungsrichtlinie und dem Bürgerportal-Konzept verdeutlichen die rechtlichen Grundlagen und Innovationspotenziale in Verwaltung und Wirtschaft.

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Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis, Utz Schliesky

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Erscheinungsdatum
2009
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