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Haftung des Binnenschifffahrts- im Vergleich zum Seerecht

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Die Haftung der am Transport des Frachtgutes beteiligten Personen ist eines der wichtigsten Themen des Binnenschifffahrtsrechts. Dieser Bereich war gerade in jüngerer Zeit Veränderungen unterworfen. Besonderes Augenmerk wird in den vorliegenden Abhandlungen auf die Einflüsse aus dem Seerecht gelegt, das immer wieder eine Vorreiterrolle für das Binnenschifffahrtsrecht einnimmt. Zu Beginn stellt Rechtsanwalt Dr. Klaus Ramming, Lebuhn & Puchta, Hamburg, die Haftung des Beförderers, der selbständigen Subunternehmer und der Schiffsbesatzung vor. Vor allem auf deliktsrechtliche Fragen geht der Beitrag zum Organisationsverschulden von Rechtsanwalt Dr. Werner Korioth, Kiwitz, Korioth, Mantell & Partner, Duisburg, ein. Mit einer geplanten Revision der CLNI beschäftigt sich Rechtsberaterin Cécile Tournaye, Zentralkommission für die Rheinschifffahrt, Straßburg. Rechtsanwalt Markus Jaegers, Neumann – Jaegers – Pünder, Duisburg, behandelt die im November 2007 in Kraft getretene CMNI. Den Abschluss bildet der Beitrag von Rechtsanwalt Gunter Dütemeyer, ehemaliger Geschäftsführer des VBW e. V., Duisburg, der die Frage des Anpassungsbedarfs der IVTB aufgrund des Inkrafttretens der CMNI betrifft.

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2009

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