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Konkretisierung von Generalklauseln im europäischen Privatrecht

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Wenig andere Rechtsgebiete unterliegen einer derart dynamischen Entwicklung wie das europäische Privatrecht. Die systematische Durchdringung der gemeinschaftlichen Privatrechtsangleichung ist mittlerweile zentraler Gegenstand des wissenschaftlichen Dialogs. In diesem Zusammenhang beschäftigt sich die vorliegende Arbeit mit der Konkretisierung von Generalklauseln. Der Autor entwickelt systematische Lösungsansätze für die beiden grundlegenden Fragen nach den Kriterien zur Verteilung der Kompetenz zur Konkretisierung von Generalklauseln einerseits und den allgemeinen inhaltlichen Vorgaben des europäischen Privatrechts für die Konkretisierung andererseits. Unter Berücksichtigung der Besonderheiten der jeweiligen Rechtsbereiche werden die erarbeiteten Kriterien und Maßstäbe sodann auf vier Generalklauseln angewendet. Hierbei handelt es sich um „Unlautere Geschäftspraktiken“ aus der Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken, die „Verwechslungsgefahr“ aus dem europäischen Markenrecht, den Begriff des „Fehlers“ aus der Produkthaftungsrichtlinie sowie die „Missbräuchlichkeit“ aus der Klauselrichtlinie.

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Konkretisierung von Generalklauseln im europäischen Privatrecht, Martin Schmidt-Rossleben

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2009
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