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Beamtenrecht in Bayern

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Durch die Föderalismusreform wurde die Verteilung der Gesetzgebungskompetenzen zwischen Bund und Ländern grundlegend neu geordnet. Im Beamtenrecht hatte dies den Entfall der konkurrierenden Gesetzgebungskompetenz im Bereich des Besoldungs- und Versorgungsrechts sowie den Wegfall des Rechtsinstituts der Rahmengesetzgebungskompetenz zur Folge. Auf der Grundlage der neuen Gesetzgebungskompetenz des Bundes zu Regelung der Statusrechte und -pflichten der Beamten wurde das Beamtenstatusgesetz (BeamtStG) am 19.6.2008 im Bundesgesetzblatt bekanntgemacht. In den Bundesländern mussten die Landesbeamtengesetze entsprechend bereinigt und angepasst werden. In Bayern wird dieses Ziel durch das neue Bayerische Beamtengesetz (BayBG) vom 29.7.2008 erreicht. Beide Gesetze treten zeitgleich am 1. April 2009 in Kraft. Die Einführung erleichtert das Verständnis und den Einstieg in die Materie des Beamtenrechts, wie es sich nach den Veränderungen durch die Föderalismusreform darstellt. Durch Gegenüberstellung der alten und neuen Vorschriften in der Synopse kann sich der Nutzer rasch einen Überblick über die neue Rechtslage verschaffen. Ein Sachregister hilft beim schnellen Suchen einzelner Normen. Das gesamte bayerische Beamtenrecht in einem Band. Für die öffentliche Verwaltung in den Gemeinden, Richter, Studierende der Beamtenfachhochschulen.

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Beamtenrecht in Bayern, Alexander Voitl

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Erscheinungsdatum
2009
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