Praxisleitfaden privates Baurecht
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Zum Werk Das private Baurecht regelt die Rechtsbeziehungen der an der Planung und Durchführung eines Bauwerks Beteiligten (z. B. Bauherr, Bauunternehmer, Nachunternehmer, Architekten). Die Grundlagen dafür stellen der BGB Werkvertrag (§§ 631 ff.) und die Regelungen der VOB Teil B (Vertragsordnung für Bauleistungen) dar. Bereits berücksichtigt sind die neue VOB/A und VOB/B. Vorteil auf einen Blick Prägnante, anschauliche Darstellung der in der Praxis wesentlichen bauvertraglichen Aufgaben Inhalt Grundlagen des Privaten Baurechts Bauvertrag auf der Basis des BGB - Leistungspflichten AN / AG - Vergütung des Unternehmers - Regelungen zur Bauzeit - Abnahme - Beendigung des Bauvertrages - Mängelrechte - Gesetzliche Sicherheiten Bauvertrag auf der Basis der VOB/B - Gegenüberstellung VOB/B - BGB - Art und Umfang der Leistung - Vergütung - Bauzeit - Abnahme - Mängelrechte - Abschlagsrechnungen - Schlussrechnung - Fälligkeit - Verjährung - Sicherheiten - Gerichtliche, außergerichtliche Streibeilegung Unternehmereinsatzformen - Generalunternehmer - Generalübernehmer - Nachunternehmer - ARGEn Alternative Vertragsmodelle - GMP-Vertrag - Construction Management - Partnering - PPP-Verträge Zur Autorin Dr. Iris Oberhauser ist Rechtsanwältin in München und ausschließlich mit Privatem Baurecht befasst. Neben zahlreichen Publikationen ist sie als Lehrbeauftragte für Privates Baurecht an der TU München sowie als Referentin auf dem Gebiet tätig. Zielgruppe Für Rechtsanwälte, Richter und Baupraktiker.