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Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung

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In der prägnanten Einführung stellt der Autor die wesentlichen Kernelemente der ThürKO kurz vor und geht dabei auf die Änderungen ausführlicher ein. Die Anforderungen des ThürVerfGH an den novellierten kommunalen Finanzausgleich werden eingehend erläutert. Der handliche Band enthält zur raschen Orientierung in der Sitzung die zentralen Vorschriften, u. a. zu Aufgabenübertragung, Satzungsbefugnis, Rechtsstellung und Aufgaben der Gemeinde- bzw. Kreisorgane sowie ihrer gesetzlichen Vertretung, zu Geschäftsgang und Beschlussfassung, Gemeinde- bzw. Kreiswirtschaft und staatlicher Aufsicht. Ein ausführliches Stichwortverzeichnis erschließt die Inhalte. Die wichtigsten inhaltlichen Änderungen: Thüringer Landgemeinde: Benachbarte kreisangehörige Gemeinden mit mindestens 3.000 Einwohnern können sich zu einer Landgemeinde mit gestärkter Ortschaftsverfassung zusammenschließen (§ 45a). Auch Gemeinden in Verwaltungsgemeinschaften und erfüllenden Gemeinden können sich nach § 45 a freiwillig zu Landgemeinden mit erweitertem Ortschaftsrecht oder nach § 45 zu Einheitsgemeinden mit einem Ortsteilrecht zusammenfinden. Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements durch deutlich gesenkte Quoren bei Bürgerantrag und Bürgerbegehren mit Bürgerentscheid: Diese Instrumente sind auch für die Kreisebene eingeführt. Alternativ sind beim Bürgerbegehren jetzt sowohl die freie Sammlung der Unterschriften als auch die Unterschriftensammlung mittels amtlich ausgelegter Eintragungslisten möglich. Die Option zur Einführung der Doppik durch das Neue Kommunale Finanzwesen verändert das Gemeindewirtschaftsrecht erheblich. Die Vor- und Nachteile werden aufgezeigt. Die Regelungen zur Personal- und Sachausstattung im Zuge der Kommunalisierung der Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter wurden durch den ThürVerfGH für nichtig erklärt. Das Thüringer Finanzausgleichsgesetz (ThürFAG) legt in der Neufassung die wesentlichen Finanzbeziehungen zwischen dem Land und der kommunalen Ebene unter Berücksichtigung der vom ThürVerfGH geforderten Grundsätze fest. So wird der kommunale Finanzausgleich nicht mehr wie früher über eine Steuerverbundquote, sondern auf der Basis einer finanzkraftabhängigen und aufgabenorientierten Bedarfsermittlung bei allen Kommunen durchgeführt. Die Voraussetzungen einer angemessenen Finanzausstattung werden regelmäßig überprüft und ggf. über Bedarfszuweisungen verrechnet.

Parameter

ISBN
9783415043008
Verlag
Boorberg

Kategorien

Buchvariante

2009, paperback

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