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Schadensersatz und Verbandsklagerechte im Deutschen und Europäischen Kartellrecht

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Mit der Kartellrechtsreform von 2005 wurde der europäische Wunsch nach stärkerer privater Rechtsdurchsetzung in Deutschland umgesetzt. Die Verantwortung für wettbewerbsgerechtes Verhalten wurde von staatlichen Aufsichtsbehörden auf den Markt verlagert, wodurch Wettbewerbern und ihren Verbänden umfangreiche Klagerechte eingeräumt wurden. Die EU-Pläne zur Einführung von Gruppen- oder Sammelklagen haben in Deutschland eine kontroverse Debatte ausgelöst. Zwei Generaldirektionen der Europäischen Kommission arbeiten daran, den kollektiven Rechtsschutz für Verbraucher und deren Interessenvertretungen zu verbessern. Der Verbraucherzentrale Bundesverband setzt sich für eine unbürokratische Durchsetzung von Verbraucherrechten ein, lehnt jedoch Sammelklagen nach US-Vorbild ab. In der deutschen Diskussion wird oft nur auf die Missbrauchsgefahren der „Class Action“ eingegangen, während positive Vorschläge aus der EU zur Verbesserung des kollektiven Rechtsschutzes übersehen werden. Besonders im Kartellrecht haben Verbraucher und Verbände kaum Möglichkeiten, Schadensersatz zu fordern oder rechtswidrig erwirtschaftete Kartellrenditen abzuschöpfen. Daher wurde Professor Jürgen Keßler, ein anerkannter Kartellrechtsexperte, beauftragt, ein Gutachten zu Schadensersatz und Verbandsklagerecht im deutschen und europäischen Kartellrecht zu erstellen.

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Schadensersatz und Verbandsklagerechte im Deutschen und Europäischen Kartellrecht, Jürgen Keßler

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2009
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