Das Recht der Errichtung von Biogasanlagen
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Aufgrund der durch den Klimawandel begründeten Notwendigkeit, die Treibhausgasemissionen zu reduzieren, entstand insbesondere in den letzten Jahren ein großes Interesse an Erneuerbaren Energien und somit auch an der Erzeugung von Biogas. Der Stellenwert der Biogaserzeugung ist seit der Jahrtausendwende beträchtlich gestiegen, wobei insbesondere die Verknüpfung von landwirtschaftlichen Betrieben mit der Herstellung von Biogas eine Förderung erfahren hat. Der so genannte „Energielandwirt“ ist nicht mehr aus dem Bereich der Erneuerbaren Energien wegzudenken. Die vorliegende Abhandlung, die auf einem gemeinsamen Projekt des Zentrums für Rechts- und Verwaltungswissenschaften/BTU Cottbus und des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, insbesondere Verwaltungsrecht/Europa-Universität Viadrina Franfurt (O.) beruht, widmet sich den rechtlichen Grundlagen für die Errichtung einer Biogasanlage. Dabei wird auf Immissionsschutz-, Hygiene- und Bauplanungsrecht eingegangen. Wegen der großen Bedeutung des „Energielandwirts“ steht die Darstellung der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit von Biogasanlagen im Außenbereich nach § 35 Baugesetzbuch (BauGB) im Mittelpunkt. Rechtliche Probleme bei der Errichtung von Biogasanlagen werden durch eine Bestandsaufnahme der gesetzlichen und behördlichen Vorgaben sowie der einschlägigen Rechtsprechung nicht nur aufgezeigt, sondern auch einer praxisorientierten Lösung zugeführt.