Die Betriebsstätte in der Praxis des internationalen Steuerrechts
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Das internationale Steuerrecht hat sich erheblich verändert. Die von multinationalen Konzernen praktizierten Strategien, Gewinne dort anfallen zu lassen, wo sie eine möglichst geringe Steuerbelastung auslösen, hat die Staaten der Welt dazu veranlasst, sich im Rahmen des „BEPS-Projektes“ miteinander abzustimmen, um sicherzustellen, dass Gewinne tatsächlich dort besteuert werden, wo sie erwirtschaftet worden sind. Dabei wurde von der OECD im Auftrag der G-20-Staaten unter anderem der DBA-rechtliche Begriff der Betriebsstätte ins Visier genommen, und vorgeschlagen, im OECD-MA die Betriebsstätten begründenden Tatbestände erheblich zu erweitern. Im Bereich der Gewinnermittlung wurde der 2014 in das OECD-Musterabkommen übernommene „AOA“ von manchen Staaten dazu genutzt, die Betriebsstätten-Gewinnermittlung selektiv in innerstaatliches Recht zu transformieren. Alles, was sich seit der 2. Auflage des Buches (Jänner 2013) im Bereich der Betriebsstättenbesteuerung getan hat, wurde in die Neuauflage eingearbeitet. So werden zB die von der OECD vorgeschlagenen Maßnahmen zur Verhinderung der künstlichen Betriebsstätten-Vermeidung ausführlich kommentiert, ebenso wie deren Überlegungen zur Besteuerung der „Digital Economy“. Rechtsprechung und Verwaltungspraxis aus dem In- und Ausland werden ebenso berücksichtigt wie die Erkenntnisse, die der Autor aus seiner praktischen Tätigkeit in Zusammenhang mit der Besteuerung ausländischer Betriebsstätten österreichischer Unternehmen und inländischer Betriebsstätten von Steuerausländern sammeln konnte.
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