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Gut 100 Jahre nach der Vereinheitlichung des materiellen Zivilrechts wird auch das Zivilprozessrecht gesamtschweizerisch vereinheitlicht. Die neue schweizerische Zivilprozessordnung, die die 26 Prozessordnungen der Kantone ersetzen wird, wird auf den 1.1.2011 In Kraft gesetzt. Der neue Basler Kommentar erläutert die umfassende Gesetzesnovelle in allen Details. Neben den bisherigen in den Kantonen vorhandenen Instituten gilt dies besonders für die neuen prozessualen Formen und Lösungen wie die erstmalige Institutionalisierung der Mediation, das vereinfachte Verfahren, die vollstreckbare öffentliche Urkunde, die Einführung des Gerichtsstandes des Vertragserfüllungsortes und der bisher in der Schweiz wenig verbreiteten Schutzschrift sowie der Aufnahme der Binnenschiedsgerichtsbarkeit im 3. Teil der ZPO. Auf dem hohen und bewährten Standard der anderen Basler Kommentare erläutert das Werk konzise, umfassend und praxisnah - die gesamte Schweizerische ZPO; - fasst die wissenschaftlichen Meinungen prägnant zusammen und wertet die neueste Literatur sowie den ersten Bundesgerichtsentscheid zur neuen ZPO (BGE 4A.398/2008 v. 18.12.2008) aus und - liefert den Gesetzestext in allen drei Amtssprachen.
Publikation
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Schweizerische Zivilprozessordnung, Karl Spühler
- Sprache
- Erscheinungsdatum
- 2010
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- Titel
- Schweizerische Zivilprozessordnung
- Sprache
- Deutsch
- Autor*innen
- Karl Spühler
- Verlag
- Helbing Lichtenhahn
- Verlag
- 2010
- ISBN10
- 3719023230
- ISBN13
- 9783719023232
- Reihe
- Basler Kommentar
- Kategorie
- Rechtswissenschaft
- Beschreibung
- Gut 100 Jahre nach der Vereinheitlichung des materiellen Zivilrechts wird auch das Zivilprozessrecht gesamtschweizerisch vereinheitlicht. Die neue schweizerische Zivilprozessordnung, die die 26 Prozessordnungen der Kantone ersetzen wird, wird auf den 1.1.2011 In Kraft gesetzt. Der neue Basler Kommentar erläutert die umfassende Gesetzesnovelle in allen Details. Neben den bisherigen in den Kantonen vorhandenen Instituten gilt dies besonders für die neuen prozessualen Formen und Lösungen wie die erstmalige Institutionalisierung der Mediation, das vereinfachte Verfahren, die vollstreckbare öffentliche Urkunde, die Einführung des Gerichtsstandes des Vertragserfüllungsortes und der bisher in der Schweiz wenig verbreiteten Schutzschrift sowie der Aufnahme der Binnenschiedsgerichtsbarkeit im 3. Teil der ZPO. Auf dem hohen und bewährten Standard der anderen Basler Kommentare erläutert das Werk konzise, umfassend und praxisnah - die gesamte Schweizerische ZPO; - fasst die wissenschaftlichen Meinungen prägnant zusammen und wertet die neueste Literatur sowie den ersten Bundesgerichtsentscheid zur neuen ZPO (BGE 4A.398/2008 v. 18.12.2008) aus und - liefert den Gesetzestext in allen drei Amtssprachen.