Funktionen und Unterschiede der Nachwirkung von Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen
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Lorenz Leitmeier vergleicht die Nachwirkung von Tarifverträgen (§ 4 Abs. 5 TVG) und Betriebsvereinbarungen (§ 77 Abs. 6 BetrVG). Er untersucht die dogmatischen Grundlagen des Tarifvertrags und der Betriebsvereinbarung zunächst separat und stellt sie dann in den Kontext von Tarifautonomie und Betriebsverfassung. Der Autor baut auf dem Gegensatz von Selbstbestimmung (Tarifvertrag) und Fremdbestimmung (Betriebsvereinbarung) auf. Er stellt im Einzelnen dar, dass aus dem Verständnis der jeweiligen „Wirkung“ zwanglos die Nachwirkung resultiert, wie sie de lege lata ausgestaltet ist. Ein Ergebnis dieser Untersuchungen ist, dass § 613a BGB als Spezialfall der Nachwirkung zu begreifen ist. Abschließend wird das erarbeitete System auf Konstellationen angewendet, in denen die Nachwirkungen aufeinandertreffen („Nachwirkungsgemengelage“). Dabei zeigt sich im Ergebnis, dass mit den dargestellten Grundsätzen letztlich alle Fallgestaltungen bruchlos zu lösen sind.