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Verordnung über die Honorare für Archtitekten- und Ingenieurleistungen

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Nachdem die Erstauflage des Kommentars in der Praxis einen großen Zuspruch gefunden hat, berücksichtigt die Neuauflage unter anderem auch zwischenzeitlich zur HOAI ergangene Rechtsprechung. Der Kommentar gibt dem kommunalen Auftraggeber anschaulich und praxisorientiert die nötigen Grundlagen, um Planerbeauftragungen rechtssicher vorzunehmen. Außerdem richtet er sich an Architekten und Ingenieure, die mit öffentlichen Auftraggebern und hier speziell auch den Kommunen, zusammenarbeiten. Die Erläuterungen sind damit eine zuverlässige Arbeits- und Orientierungshilfe für alle Bauplanungs- und Baurechtsämter der Gemeinde-, Stadt- und Kreisverwaltungen, Bauunternehmen und Wohnungsbaugenossenschaften, Architekten und Ingenieure, Rechtsanwälte und Gerichte, politisch Verantwortlichen (u. a. Landräte, Bürgermeister, Ratsmitglieder) und interessierten Privatpersonen. Die Autoren: Dipl.-Ing. Johannes Ulrich Pöhlker, Rechtsanwalt und Referent beim Hessischen Städte- und Gemeindebund; Dr. Rolf Theißen, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht in Berlin und Lehrbeauftragter für Bau- und Vergaberecht; Günter Adrians, Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Bau- und Architektenrecht in Düsseldorf •

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Verordnung über die Honorare für Archtitekten- und Ingenieurleistungen, Ulrich-Johannes Kledzik

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2012
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