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Das Buch behandelt die Frage der allgemeinen Verbindlichkeit von höchstgerichtlichen Präjudizien und ständigen Vollzugspraxen im Rahmen der positiven Rechtsordnung. Es wird die gängige Auffassung hinterfragt, dass höchstrichterliche Entscheidungen nur im konkreten Einzelfall Verbindlichkeit besitzen und Vollzugspraxen keine Rechtsquellenqualität aufweisen. Abgesehen von bestimmten Ausnahmefällen kommt der Autor zu dem Schluss, dass diesen Präjudizien und den durch die Vollzugspraxis verliehenen Bedeutungen eine Erga-omnes-Wirkung zukommt. Zudem wird dargelegt, dass jede Rechtsordnung eine Rangordnung von Rechtsauslegungsautoritäten normiert, die durch Interpretationen erschlossen werden kann. Diese Differenzierung verpflichtet sowohl die Vollzugsorgane als auch alle Rechtsunterworfenen, den Bedeutungsgehalt einer Rechtsnorm gemäß der höchstrangigen rechtlichen Autorität zu interpretieren. Die Kriterien zur Bestimmung dieser Rangordnung werden exemplarisch anhand der österreichischen Rechtsordnung erläutert. Zusammenfassend sind daher alle Vollzugsorgane und Rechtsunterworfenen verpflichtet, eine Rechtsnorm im Sinne der höchstrichterlichen Präjudizien oder entsprechend der ständigen Vollzugspraxis auszulegen. Mag. theol. Dr. phil. Dr. iur. Hans Tessar ist Mitglied einer Berufungsbehörde in Österreich.
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Der Stufenbau nach der rechtlichen Autorität und seine Bedeutung für die juristische Interpretation, Hans Tessar
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- 2010
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