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Geschmacksmusterrecht, Urheberrecht und Designlaw

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Am 1. Juni 2004 trat das Geschmacksmusterreformgesetz in Kraft, das das älteste gewerbliche Rechtsschutzgesetz in Deutschland von 1876 grundlegend reformierte. Es wandelte das Geschmacksmuster in ein Schutzrecht mit Sperrwirkung, ähnlich dem Patent- und Gebrauchsmustergesetz. Ein Geschmacksmuster gewährt dem Inhaber das exklusive Recht zur Nutzung einer ästhetischen Gestaltungsform (Design, Farbe, Form). Während ästhetische Gestaltungen vom Patent- und Gebrauchsmusterschutz ausgenommen sind, können sie durch Eintragung im Geschmacksmusterregister gegen Nachahmung geschützt werden. Das Urheberrecht sichert den Kulturschaffenden Ausschließlichkeitsrechte an ihrem geistigen Eigentum und ermöglicht die Verwertung ihrer Werke. Im Bereich des Produktdesigns, das eine Kombination aus Formgebung, Technik und Marketing darstellt, existieren verschiedene, teils überlappende Sonderschutzrechte, bekannt als Designlaw. Der Grundriss bietet eine kompakte und anschauliche Erklärung dieser drei miteinander verbundenen Rechtsmaterien und regt durch zahlreiche Beispiele sowie weiterführende Literaturhinweise zum vertieften Studium an.

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Geschmacksmusterrecht, Urheberrecht und Designlaw, Rudolf Nirk

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2010
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(Paperback)
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