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Vertrauen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer Arbeitgeber, die ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Arbeitsschutzgesetze an geeigneter Stelle, zum Beispiel am "schwarzen Brett" oder beim Personalbüro, zugänglich machen, erfüllen die vom Gesetzgeber vorgegebene Fürsorgepflicht; sie vermeiden auch Geldbußen und etwaige Schadensersatzansprüche der Arbeitnehmer. Allgemeine Vorschriften Arbeitssicherheit Arbeitsschutz, Jugendarbeitsschutz Arbeitszeit, Teilzeit und Befristung Elternzeit Entgeltfortzahlung Gleichbehandlung Kündigungsschutz Mindestarbeitsbedingungen Pflegebranche Mutterschutz Pflegezeitgesetz Urlaub Spezifische Vorschriften für die Praxis Biostoffverordnung Gefahrstoffverordnung Röntgenstoffverordnung Strahlenschutzverordnung Unfallverhütungsvorschriften
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Aushangpflichtige Gesetze 2011 Bereich Medizin,
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- 2011
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