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Kriminalität und Zahlungsmoral im 16. Jahrhundert

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Wildes Tanzen, Verstöße gegen die Fastengebote, Hausfriedensbrüche und Beleidigungen – das sind typische Vergehen, die von 1530 bis 1546 in das Duderstädter Strafbuch eingetragen wurden. Diese Delikte, die unter die niedere Gerichtsbarkeit fallen, bieten Einblicke in den städtischen Alltag, über den spektakuläre Mordprozesse nur wenig aussagen. Anhand der typischen Vergehen wird das Auseinanderklaffen von Norm und Rechtswirklichkeit herausgearbeitet. Das Strafbuch mit seinen Eintragungen über Geldbußen gewährt darüber hinaus Aufschluss über Zahlungsmoral und Zahlungsmodalitäten im 16. Jahrhundert.

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2010

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