Haftung für fehlerhafte Sekundäarmarktinformation [Sekundärmarktinformation] am nicht geregelten Kapitalmarkt
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Die Arbeit erstreckt die Diskussion über die Haftung für fehlerhafte Kapitalmarktinformation auf einen weiteren Teilbereich des Kapitalmarktes: den Sekundärmarkt für Kapitalanlagen des nicht geregelten bzw. „grauen“ Kapitalmarktes. Bei diesem Teilbereich des Kapitalmarktes handelt es sich um den Zirkulationsmarkt für Anteile an so genannten „geschlossenen Fonds“, der sich zunehmend entwickelt. Das System der Kapitalmarktinformationshaftung lässt sich mit Hilfe der Unterscheidung zwischen nicht geregeltem bzw. „grauen“ Kapitalmarkt und geregeltem Kapitalmarkt in vertikaler Richtung und zwischen Primärmarkt und Sekundärmarkt in horizontaler Richtung in vier Quadranten einteilen. Gegenstand der Abhandlung ist der bisher in der Wissenschaft nicht erörterte Quadrant, in den die Haftung für fehlerhafte Sekundärmarktinformation des nicht geregelten Kapitalmarktes fällt. Der Autor untersucht zunächst das geltende Recht auf Haftungsgrundlagen für geschädigte Kapitalanleger. Sodann entwickelt er auf der Grundlage eines Rechtsvergleichs mit dem US-amerikanischen Recht ein an den Regelungszielen des Kapitalmarktrechts ausgerichtetes Grundkonzept für einen allgemeinen Haftungstatbestand.