Zur Neuregelung der Insolvenzfestigkeit von Lizenzen nach § 108a InsO-Entwurf
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Gegenstand der Abhandlung ist ein Gesetzentwurf von 2007 zu einem neuen § 108a der Insolvenzordnung. Dieser sollte die Insolvenzfestigkeit von Lizenzen regeln, erlangte jedoch nie Gesetzeskraft. Die Arbeit betrifft damit ein anspruchsvolles Thema auf der Schnittstelle zwischen zwei Rechtsgebieten, die größte praktische Bedeutung haben: das Recht des geistigen Eigentums einerseits und das Insolvenzrecht andererseits. Hintergrund des Entwurfs war die (damals wie heute) nach überwiegender Ansicht fehlende Insolvenzfestigkeit von Lizenzen. Die wirtschaftlichen Folgen dieser Rechtslage können gravierend sein. In der täglichen Praxis zahlreicher Industrie- und Gewerbezweige spielen Lizenzen über geistige Eigentumsrechte eine herausragende Rolle. Man denke etwa an einen Filmproduzenten, der sich die Rechte zur Verfilmung eines literarischen Werkes gesichert hat. Schon die Vorbereitung einer großen Filmproduktion verursacht erhebliche Kosten. Wird später der Lizenzgeber insolvent und führt dies dazu, dass die Lizenz dem Filmproduzenten nicht mehr zur Verfügung steht, können aus den getätigten Aufwendungen schnell Investitionsruinen werden. Die Erkenntnis, dass die geschilderte Rechtslage unbefriedigend ist, ist nicht neu. Daher hat es in der Vergangenheit eine Vielzahl von Anregungen gegeben, durch Neuinterpretation des geltenden Rechts zu einer Insolvenzfestigkeit der Rechtsstellung des Lizenznehmers zu gelangen. Indes konnte sich keiner dieser Vorschläge durchsetzen. Der Verfasser macht sich diesen Gedankengang insofern zu eigen, als er zunächst die gegenwärtige Rechtslage einschließlich der zahlreichen Vorschläge zur Abhilfe darstellt und im Anschluss daran den Entwurf eines § 108a InsO einer eingehenden Würdigung unterzieht. Er gelangt zu dem Ergebnis, dass eine Neuregelung zwar wünschenswert ist, plädiert aber für eine deutliche Straffung des Entwurfstextes. Im ersten Teil der Untersuchung fällt die eigene Positionierung des Verfassers zugunsten einer übersichtlichen Darstellung der derzeitigen Rechtslage durchweg erfreulich knapp aus. An Stellungnahmen zu den lizenzrechtlichen Vorfragen mangelt es wahrlich nicht. Das für die Untersuchung Entscheidende besteht gerade in der Feststellung, dass die erforderliche Rechtssicherheit ohne eine gesetzliche Neuregelung nicht zu erlangen ist. Der Schwerpunkt der Studie liegt denn auch im zweiten Teil. Hier untersucht der Verfasser als einer der ersten Autoren in monographischem Umfang den konkreten Regelungsvorschlag, der sich bereits im Gesetzgebungsverfahren befand und an den sicherlich auch in einer kommenden Legislaturperiode angeknüpft wird. Dabei begnügt sich der Verfasser nicht damit, lediglich zu den in der Literatur angesprochenen Argumenten Stellung zu nehmen, sondern geht mit eigenen Überlegungen über das bis dahin Geäußerte weit hinaus. In sprachlicher Hinsicht behält das Buch auch hier seinen prägnanten, gut verständlichen Stil bei. Zusammenfassend bietet der Verfasser damit dem Leser eine eigenständige und konzentrierte Darstellung aller relevanten Aspekte zum Thema, eine umfassende Würdigung des neuen sowie die Präsentation eines eigenen Regelungsvorschlags.