Die Entwicklungslinien des Rechts der Abfallentsorgung im Spannungsfeld von Wettbewerb und hoheitlicher Lenkung
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Das Inkrafttreten der Novellierung der europäischen Abfallrahmenrichtlinie am 12. Dezember 2008 und die damit einhergehende Umsetzung in nationales Recht bis zum 12. Dezember 2010 wird die europäische und nationale Abfallpolitik in den nächsten Jahren bestimmen und auf die Ausrichtung der Abfallwirtschaft in Europa und Deutschland großen Einfluss nehmen. Bei solchen Gesetzesinitiativen zeigt sich, dass ein Blick in die Vergangenheit durchaus Sinn macht, um hieraus Schlussfolgerungen für die zukünftige abfallrechtliche Gestaltung ziehen zu können. Hieran knüpft diese Arbeit an, die de lege lata die Anfänge des Abfallrechtes von 1950 an aufzeigt und auswertet, wobei bewusst auch die aktuellen Entwicklungen in der Abfallwirtschaft einbezogen werden. Durch diese Betrachtung erkennt man, dass die aktuellen Diskussionen über beispielsweise Zuständigkeitsregelungen und Steuergleichstellungen die Abfallwirtschaft bereits seit den Anfängen der Entwicklung eines Abfallrechtes beschäftigt hat. Aus der Bewertung der Entwicklungslinien des Rechts der Abfallentsorgung kann zusammenfassend festgestellt werden, dass das Abfallrecht einem ständigen Wandel unterworfen ist. So entwickelte sich das Abfallrecht von einem Beseitigungsgesetz 1972 in planwirtschaftlicher Grundstruktur hin zu einem Abfallwirtschaftsgesetz 1996. Die jetzigen Vorgaben der europäischen Abfallrahmenrichtlinie sind deutlich erkennbar: die Sicherung kommunaler Entsorgungsstrukturen unter gleichzeitiger Stärkung der Ziele einer funktionierenden Kreislaufwirtschaft im Sinne einer Ressourcenschonung. Nun ist der nationale Gesetzgeber aufgefordert, die europäischen Vorgaben klar und unmissverständlich in ein neues Kreislaufwirtschaftsgesetz zu integrieren, um in der Abfallwirtschaft einen transparenten und fairen Wettbewerb zwischen privaten und kommunalen Unternehmen zu schaffen.