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Seit der Zusammenfassung der niedersächsischen kommunalverfassungsrechtlichen Gesetze zu einem einheitlichen Kommunalverfassungsgesetz am 1.11.2011 haben die gesetzgeberischen Aktivitäten nicht nachgelassen. Seit der 3. Auflage im Frühjahr 2014 beschränkten sich die Änderungen zunächst auf kleinere Korrekturen. So wurde beispielsweise die Verordnungsermächtigung in § 17 NKomVG modifiziert und Anpassungen in § 169 NKomVG vorgenommen, die die Stadt Göttingen betreffen. Im November 2015 wurden weitere Anpassungen an die kommunale Neuordnung der Landkreise Göttingen und Osterode sowie Regelungen zur Flüchtlingsunterbringung vorgenommen. Gravierende Änderungen wurden im Oktober 2016 beschlossen, darunter die Ausweitung der Verpflichtung zur Bestellung einer hauptberuflichen Gleichstellungsbeauftragten auf Gemeinden mit mehr als 20.000 Einwohnern und die Stärkung der Bürgerbeteiligung durch gesenkte Anforderungen für Bürgerbegehren. Zudem wurde die Bürgerbefragung in eine Einwohnerbefragung umgewandelt, die alle ab 14 Jahren einbezieht. Weitere Erleichterungen betreffen Film- und Tonaufnahmen aus öffentlichen Sitzungen sowie die wirtschaftliche Betätigung der Kommunen. Die 4. Auflage erfasst diese und weitere Änderungen sowie die Entwicklungen in Rechtsprechung und Literatur. Unterstützt wird das Werk von Experten aus verschiedenen relevanten Institutionen.
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Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz, Peter Blum
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- 2017
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- (Hardcover)
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