Das Asylrecht im Rahmen des Unionsrechts
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Die Asylnovelle des Jahres 1993 markiert einen grundlegenden Paradigmenwechsel im deutschen Asylrecht: Nachdem das Grundrecht des Art. 16 Abs. 2 S. 2 GG (a. F.) samt des in ihm verbürgten Inklusionsversprechens Anfang der 1990er Jahre zunehmend unter Druck geraten war, sollte mit Art. 16a GG die nationale Grundlage für eine europäische Gesamtregelung auf dem Gebiet des Flüchtlingsschutzes geschaffen werden. Diese Öffnung des staatlichen Asylkonzepts findet erst in jüngerer Zeit im Recht der Europäischen Union - namentlich in dem sich entfaltenden „Gemeinsamen Europäischen Asylsystem“ - ihr notwendiges Gegenstück. Die unionsrechtliche Entwicklung aufgreifend rekonstruiert Daniel Fröhlich das Asylgrundrecht im staatlichen und unionalen Kontext. Dabei zeigt er die Herausbildung eines föderalen Asylregimes innerhalb der Europäischen Union auf und konturiert dessen normative Rahmenbedingungen.