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Bayerisches Hinterlegungsgesetz

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Im Anschluss an die Föderalismusreform I trat am 1. Dezember 2010 die bundeseinheitliche Hinterlegungsordnung außer Kraft und gilt nur noch als Landesrecht, wo keine eigenen Regelungen beschlossen wurden. Die Autoren kommentieren praxisnah das am 1. Dezember 2010 in Kraft getretene Bayerische Hinterlegungsgesetz sowie die wichtigsten Vorschriften der zugehörigen Rechtsverordnung und Verwaltungsvorschriften. Es wird erwartet, dass dieses Gesetz als Vorbild für andere Länder dienen könnte. Die Vorteile umfassen eine aktuelle Kommentierung des neuen Gesetzes und die Erläuterung der relevanten Vorschriften. Franziska Armbruster, Staatsanwältin im Bayerischen Justizministerium, und Dr. Rainer Wiedemann, Ministerialrat im Bayerischen Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz, sind maßgeblich am Gesetzentwurf beteiligt. In Bayern existieren 73 Hinterlegungsstellen bei den Amtsgerichten, zudem sind 22 Landgerichte, 3 Oberlandesgerichte und die Landesjustizkasse Bamberg sowie das Justizministerium in München mit Hinterlegungssachen befasst. Eine Vielzahl von Rechtsanwälten beschäftigt sich mit hinterlegungsrechtlichen Angelegenheiten, wobei es 2009 in Bayern rund 6.180 Hinterlegungsverfahren gab.

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Bayerisches Hinterlegungsgesetz, Rainer Wiedemann

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2012
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