Die strafrechtliche Bewertung der Affekttat
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Diese Arbeit bezieht sich auf die normal psychologische affektive Erregung, welche bei Tatbestandserfüllung strafrelevant wird. Dem Dispositionscharakter des Affekts wird bei den verschiedenen Stufen des Straftatbestands Rechnung getragen. Der erste Teil widmet sich der Bestimmung der Affektnatur als Disposition. Im zweiten Teil wird die Zurechnungsstruktur des Übernahmeverschuldens auf die Affekttat angewendet. Im dritten Teil werden verschiedene Ansichten der Lehre zur strafrechtlichen Bewertung des Vorverschuldens des Affekttäters kritisch betrachtet. Den Kern der Untersuchung bildet der vierte Arbeitsteil, in dem die affektive Erregung anhand der strafrechtlichen Tatbestandstruktur zum Täterverhalten zugeschrieben wird. Dabei wird der Einfluss der affektiven Erregung auf die Feststellung des Vorsatzes sowie der strafrechtlichen Verantwortlichkeit des Täters, als Schuld im engeren Sinne und als präventive Bestrafungsnotwendigkeit, betrachtet. So lässt sich der Intensitätsgrad der affektiven Erregung mit Hilfe von Indikatoren auf dem strafrechtlichen Tatbestandsschema ad hoc zuschreiben.