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Die Online-Auktion als alternative Verwertungsmassnahme im schweizerischen Schuldbetreibungs- und Konkursrecht

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Seit der Gründung des ersten Online-Auktionshauses im Jahr 1995 gewinnen Internetversteigerungen zunehmend an Beliebtheit. Der Hauptvorteil der Online-Auktion liegt in der Ubiquität des Internets, die einen breiteren Bieterkreis ermöglicht. Zudem entfallen Kosten für Räumlichkeiten und Personal, was die Rentabilität erhöht. Der österreichische und der deutsche Gesetzgeber haben bereits die zwangsrechtliche Versteigerung von Mobilien im Internet geregelt. Auch die schweizerischen Zwangsvollstrecker sollen von den Vorteilen eines elektronischen Marktplatzes profitieren können. Nach einer kurzen Darstellung der wirtschaftlichen und technischen Rahmenbedingungen untersucht der Verfasser, ob und unter welchen Voraussetzungen schweizerische Betreibungs- und Konkursbehörden Zwangsversteigerungen auf privaten Auktionsplattformen durchführen dürfen. Im zweiten Teil werden zwei Modelle präsentiert, die auf den Gesetzgebungen benachbarter Staaten basieren, um Zwangsversteigerungen im Internet zu ermöglichen. Die damit verbundenen Rechtsfragen werden analysiert und Lösungen in Form von ausformulierten Verordnungsbestimmungen erarbeitet. Der Fokus liegt auf der Zwangsversteigerung von Fahrnis, wobei auch die Zwangsversteigerung von Immobilien behandelt wird, um Lösungsansätze für die relevanten Problematiken zu skizzieren.

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Die Online-Auktion als alternative Verwertungsmassnahme im schweizerischen Schuldbetreibungs- und Konkursrecht, Dominic Staible

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2010
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