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„Wir kennen die Welt nicht, in der wir leben“. Ernst Forsthoff (1902-1974) stellte sich als heroischer Realist dar, geprägt vom jungkonservativen Widerstand gegen die Weimarer Republik und beeinflusst von Carl Schmitt und Ernst Jünger. Sein kurzzeitiges Eintreten für den „totalen Staat“ Hitlers belastete ihn lebenslang. Später wurde er zu einem der bedeutendsten deutschen Juristen und Staatsdenker des 20. Jahrhunderts. Die Zerstörung des bürgerlichen Paradigmas im Öffentlichen Recht durch die „elementaren Mächte“ der Moderne wurde zu seinem Lebensthema, beginnend mit seiner Schrift über „Die Verwaltung als Leistungsträger“ von 1938. Forsthoff gilt als Entdecker der staatlichen „Daseinsvorsorge“ und als Verfechter eines formalen, institutionenbezogenen Rechtsstaatsbegriffs. Florian Meinels Untersuchung beleuchtet verborgene Bedeutungsschichten in Forsthoffs Werk, einschließlich der geistigen Einflüsse, rechtsphilosophischen Überzeugungen und des Juristenethos. Durch neue Quellen, insbesondere Forsthoffs unbekannten Nachlass, wird seine Rechtsphilosophie aus den Kriegsjahren sichtbar. Der Kern seines Paradigmenwechsels zum „Leistungsstaat“ liegt in der Auflösung der bürgerlichen Distanz zwischen Individuum und Staat in der modernen Gesellschaft. Diese Aufhebung der rechtlichen Subjektivität prägt sein gesamtes Werk und spiegelt die ungelöste Verfassungsfrage des 20. Jahrhunderts wider.
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Der Jurist in der industriellen Gesellschaft, Florian Meinel
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- 2011
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