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Mitgift

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Aus geschlechtergeschichtlicher Perspektive stellt die Mitgift eine ambivalente Institution dar. Sie beruhte auf Vorstellungen von der Schutzbedürftigkeit von Frauen und auf deren eingeschränkter Geschäftsfähigkeit. Rechtstexte definierten die Mitgift (dos) von der Antike bis ins 19. Jahrhundert als Beitrag der Frauen zu den „Lasten der Ehe“ – und sahen Ehefrauen damit primär als Konsumentinnen. Doch konnte die Mitgift zugleich den Charakter eines Kredits gegenüber dem Ehemann und dessen Familie haben und die Position von Frauen damit stärken. Aufgrund der vormodernen Rechtspluralität variierten Praxis und Formen der Heiratsgaben beträchtlich. Strukturmerkmale sind ihre ökonomische Bedeutung, ihre Auswirkungen auf die Geschlechterverhältnisse und sozialen Beziehungen. Aus dem Inhalt: Die Mitgift in Venedig /Die ketubba im jüdischen Ehegüter- und Erbrecht / Die nicht bezahlte Mitgift / Ökonomie sozialer Beziehungen / Heiratsverträge auf Papyrus / Brautgabe in afrikanischen Gesellschaften / Das neue Unterhaltsrecht in Deutschland.

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Mitgift, Karin Gottschalk

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2011
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