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Entgeltfortzahlungsgesetz
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„Für die Interessenvertretung der Arbeitnehmer stellt das Entgeltfortzahlungsgesetz einen großen sozialpolitischen Fortschritt, aber noch keineswegs eine ideale Lösung dar. Ihr Ziel heißt weiterhin: volleAngleichung der Rechte von Arbeitern und Angestellten und Gleichbehandlung aller Arbeitnehmergruppen auch auf diesem Teilgebiet des Arbeitsrechts“, hieß es im Vorwort zur zweiten Auflage aus dem Jahr1982. Daran hat sich grundsätzlich nichts geändert. Vor dem Hintergrund aktueller Diskussionen wird die Materie (Fortzahlung des Entgelts bei Arbeitsverhinderung durch Krankheit/Unglücksfall, Arbeitsunfalloder Berufskrankheit) zusammenfassend dargestellt und aktuell erläutert.
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2012
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