Die liechtensteinische Treuhänderschaft (Trust)
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Liechtenstein kennt als einziges kontinentaleuropäisches Land das Institut der Treuhänderschaft (Common Law Trust). Im Gegensatz zum angelsächsischen Trust gelten jedoch einige Einschränkungen im liechtensteinischen Recht nicht, insbesonders nicht das Verbot der Ansammlung der Erträgnisse (accumulation) und die Begrenzung auf eine bestimmte Zeit (Rule against Perpetuities). Die anderen kontinentaleuropäischen Rechtsordnungen kennen ähnliche Treuhandverhältnisse, meist unter der Bezeichnung der fiduziarischen Rechtsverhältnisse. Diese unterliegen jedoch in den meisten Fällen dem Auftragsrecht. Die Bestimmungen über die Treuhänderschaft verweisen an vielen Stellen auf die Vorschriften über das Treuunternehmen, zum Teil auch auf die Vorschriften über den Auftrag und über die Bestimmungen bei Familienstiftungen.