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Schutzpflichtverletzungen im Spannungsverhältnis von schuldrechtlichem und deliktischem Haftungsregime

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Die Haftung für die Verletzung von Schutzpflichten erfasst das BGB sowohl im allgemeinen Schuld- als auch im Deliktsrecht. Trotz großer Angleichungen der Rechtsgebiete, was Voraussetzungen und Rechtsfolgen der Haftung für Integritätsschäden angeht, bleiben Unterschiede. Das betrifft insbesondere die Ausgestaltung der Haftung für das Verhalten Dritter in § ,278 bzw. § ,831 BGB. Die Arbeit befasst sich mit der Dogmatik der Haftung für Schutzpflichtverletzungen und der Frage, in welchen Fällen sie nach allgemeinem Schuldrecht und in welchen Fällen sie nach Deliktsrecht zu sanktionieren sind. Diesbezüglich entwickelt der Autor in Ablehnung der sog. Sonderverbindungslehre ein Zuordnungsmodell auf Grundlage der Ratio des § ,278 BGB.

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2010

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