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In der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts begann die moderne öffentliche Jugendfürsorge mit der Regulierung der Kinderarbeit und der Gründung von Heimen sowie Jugendstrafanstalten, um Kinder der Arbeiter- und Unterschicht vor äußeren Gefahren zu schützen. Zwischen 1870 und 1930 wurden zahlreiche Gesetze erlassen, die zunehmend schichtunspezifisch waren und Kinder auch vor ihren eigenen Eltern schützten. Ein entscheidender Schritt war die gesetzliche Möglichkeit des Totalentzugs der elterlichen Gewalt ab 1889 in Frankreich und mit dem BGB (1900) im Deutschen Reich. Die zuvor „natürlichen“ Rechte des Familienvaters wurden durch einen staatlichen Disziplinierungsanspruch und die Proklamation eigenständiger Kinderrechte ersetzt. Ab 1918 wurden sanftere Methoden der aufsuchenden Fürsorge entwickelt, um individuelle Fälle besser zu berücksichtigen und eine vollständige Trennung gefährdeter Kinder von ihren Eltern zu vermeiden. In Frankreich und Deutschland verlief die Entwicklung weitgehend parallel, beeinflusst durch Konkurrenz und kollegialen Austausch, trotz struktureller Unterschiede im Verwaltungsaufbau. Diese Arbeit untersucht die Argumentations- und Entwicklungslinien, die zwischen 1870 und 1930 zu den Gesetzen führten, die bis heute die Grundlage der Jugendfürsorgegesetzgebung in beiden Ländern bilden.
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Elterliche Gewalt unter staatlicher Aufsicht in Frankreich und Deutschland (1870 - 1924), Thilo Engel
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- Erscheinungsdatum
- 2011
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