Gegenüberstellung der ÖNORM B 2110 Allgemeine Vertragsbestimmungen für Bauleistungen - Werkvertragsnorm mit ÖNORM B 2118 Allgemeine Vertragsbestimmungen für Bauleistungen unter Anwendung des Partnerschaftsmodells, insbesondere bei Großprojekten - Werkvertragsnorm
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Die ÖNORM B 2118 ist eine mit der ÖNORM B 2110 abgestimmte „Ergänzung“ dieser für komplexe Bauvorhaben. Diese ÖNORMEN bilden gemeinsam mit den im Vertrag anzuführenden Normen (z. B. ÖNORMEN technischen Inhaltes und Werkvertragsnormen der Serie ÖNORM B 22xx und H 22xx) die gleich bleibenden eindeutigen Festlegungen von modernen Bauverträgen. Dieser Gegenüberstellung der neuen ÖNORM B 2110 mit der ÖNORM B 2118 können die unterschiedlichen Regelungen entnommen werden. Die wesentlichen Abweichungen sind: * Für Verbrauchergeschäfte ist die ÖNORM B 2118 nicht anzuwenden. Für das „Partnerschaftsmodell“ sind Partnerschaftssitzungen (5.3) einzurichten. * Im Abschnitt 7 „Leistungsabweichung und ihre Folgen“ wurden die Ursachen von Leistungsabweichungen detaillierter den Sphären (Risikobereichen) der jeweiligen Vertragspartner zugeordnet. * Das Schlussrechnungsgespräch als letzte Partnerschaftssitzung dient zur einvernehmlichen Bereinigung sämtlicher noch offener Probleme. * Eine Regelung von Verfahren zur Behandlung alternativer Ausführungsvorschläge des Auftragnehmers (AN) nach Vertragsabschluss (Value Engineering) bietet Anhang A. * Im Anhang B sind die Kriterien für die Ermittlung der „Schlechtwettertage-Bau“ der ZAMG (Zentralanstalt für Meteorologie und Geodynamik) zusammengestellt. Empfehlung zur ÖNORM B 2110: Die Änderungen der Ausgaben 2009 und 2011 der ÖNORM B 2110 zur Ausgabe vom 1. März 2002 zeigt die Gegenüberstellung der ÖNORM B 2110, ISBN 978-3-85402-233-6 (ON-NP 265), Austrian Standards plus Publishing, Wien 2011.