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200 Jahre Badisches Landrecht von 1809/1810

Jubiläumssymposium des Instituts für geschichtliche Rechtswissenschaft der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg und der Heidelberger Rechtshistorischen Gesellschaft vom 23. bis 26. September 2009

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  • 302 Seiten
  • 11 Lesestunden

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Das 1809 verkündete und von 1810 bis zur Ablösung durch das deutsche BGB von 1896/1900 geltende Land-Recht für das Großherzogthum Baden war eine an die badischen Verhältnisse angepasste Bearbeitung des Code Napoléon von 1804. Für die Konsolidierung des badischen Staats wichtig, erlangte es bald hohe Anerkennung. Baden war neben Österreich und Sachsen im 19. Jahrhundert der einzige deutsche Staat mit einem geschlossenen Zivilrechtssystem. Der 200. Geburtstag des Landrechts war Anlass für ein Symposium zu diesem bedeutenden, aber wenig erforschten deutsch-französischen Partikularrecht. Von einem Gesamtbild der badischen Rechtswissenschaft und Rechtsprechung sind wir noch weit entfernt. Der Tagungsband versteht sich als Anstoß zur weiteren Auseinandersetzung mit dem Badischen Landrecht.

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200 Jahre Badisches Landrecht von 1809/1810, Christian Hattenhauer

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Erscheinungsdatum
2011
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