Frankfurt und Hamburg vor dem Reichskammergericht
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Frankfurt und Hamburg erlangten eine ganz besondere Bedeutung als zwei der wichtigsten Handelsplätze und Finanzzentren des Alten Reiches. Beide Städte waren in unterschiedlichem Maße in die verfassungsrechtlichen Strukturen des Reichsverbandes integriert. Während Frankfurt schon durch die formale Festschreibung als Wahlort der deutschen Könige und als faktische Krönungsstätte seit dem Mittelalter eine herausgehobene Stellung unter den Reichsstädten genoss, blieb der Reichsstadtstatus Hamburgs faktisch bis 1768 zwischen dem Reich und der dänischen Krone umstritten. Im Vergleich zum Alten Reich weisen die beiden Städte einen deutlich größeren Anteil am Prozessaufkommen auf. Zugleich spiegeln diese Prozesse die frühneuzeitliche wirtschaftliche Entwicklung im Reich wider.