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Am 31.3.2011 hat der Nationalrat das Lohn- und Sozialdumping Bekämpfungsgesetz (LSDBG) beschlossen. Mit der Öffnung des österreichischen Arbeitsmarktes per 1. Mai 2011 sollen gleiche Arbeitsmarkt- und Lohnbedingungen für in- und ausländische Dienstnehmer geschaffen sowie ein fairer wirtschaftlicher Wettbewerb zwischen den Unternehmen gesichert werden. Die Androhung hoher Verwaltungsstrafen im Falle der Missachtung (auch bei der Vereitelung von Kontrollen) soll darüber hinaus präventiv wirken. Drei Experten der GKK Niederösterreich haben die Hauptinhalte des neuen Gesetzes zusammengefasst: Kontrolle des Grundlohns von Arbeitskräften, die in Österreich beschäftigt werden (gleichgültig, ob inländische oder ausländische Staatsbürger) Verpflichtung ausländischer Arbeitgeber Lohnunterlagen in deutscher Sprache bereitzuhalten Umfassender Strafkatalog bei unterkollektivvertraglicher Entlohnung sowie bei sonstigen Verstößen (ua auch bei der Vereitelung von Kontrollen) Um den Vorgaben dieses Gesetzes zu entsprechen sollte jedes Unternehmen überprüfen, ob alle Dienstnehmer kollektivvertraglich richtig eingestuft sind und das diesbezügliche Mindestentgelt nicht unterschritten wird.
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Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz, Stefanie Gruber
- Sprache
- Erscheinungsdatum
- 2011
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