Kaution
Autoren
Mehr zum Buch
Umgangssprachlich als „Kaution“ bezeichnet, trägt die Mietsicherheit dem Sicherungsbedürfnis des Vermieters Rechnung, auf eine zusätzliche Haftungsmasse zur Befriedigung seiner Ansprüche gegen den Mieter aus dem Mietverhältnis zugreifen zu können. Konträr zum Sicherungsbedürfnis des Vermieters wird das Interesse des Mieters an einer insolvenzfesten Anlage „seiner“ Mietkaution sowie an einem Ausschluss von Pfandrechten Dritter schon durch den Gesetzgeber besonders betont. Denn auch nach dem Sicherungszweck der Kaution soll der Mieter bei Ende des Mietverhältnisses unverbrauchte, also nicht verrechnete Kautionsteile zurückerhalten. Wegen der bisweilen hohen Komplexität des Themas wird der Stoff zur Erhöhung der Anschaulichkeit anhand von Beispielfällen vermittelt. Die Broschüre ist für private Vermieter, Wohnungsunternehmen und Wohnungsverwaltungsgesellschaften, für Mieter und für alle rechtsberatenden Berufe konzipiert.