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Falkensteiner Tage 2010
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Kolloquium zur Begutachtung asbestbedingter Berufskrankheiten Auch wenn in Deutschland seit 1993 ein Herstellungs- und Verwendungsverbot für Asbest besteht, so haben die in den davorliegenden Jahrzehnten vorhandenen Belastungen mit Asbest an vielen Arbeitsplätzen heute und in der Zukunft noch eine erhebliche Bedeutung für das Berufskrankheitengeschehen. Die Erarbeitung einer Empfehlung zur Begutachtung asbestbedingter Berufskrankheiten (BK-Nrn. 4103, 4104, 4105 und 4114 der Berufskrankheitenverordnung) stand daher schon geraume Zeit aus.
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2011
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