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Reproduktionsmedizin und Gesetzgebung

Reformbedarf im Recht der Reproduktionsmedizin und Realisierungsoptionen in einem Fortpflanzungsmedizingesetz

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Die moderne Fortpflanzungsmedizin erfüllt den Kinderwunsch vieler unfruchtbarer Paare, bringt jedoch zahlreiche rechtliche Herausforderungen mit sich. Das Embryonenschutzgesetz von 1991 regelt einige Aspekte, lässt jedoch viele Fragen offen, was immer wieder Forderungen nach einem umfassenden Fortpflanzungsmedizingesetz aufwirft. Das bestehende Gesetz konzentriert sich hauptsächlich auf den Schutz von Embryonen und die Bestrafung missbräuchlicher Techniken, während Reproduktionsmediziner mit weitreichenderen Rechtsfragen konfrontiert sind. Dazu gehören unter anderem die Zugangsberechtigung zu assistierten Reproduktionsmaßnahmen für alleinstehende Personen oder homosexuelle Paare, die Anforderungen an Samenspenden sowie die Einhaltung von Qualitäts- und Sicherheitsstandards. Besonders kontrovers ist die in vielen Ländern gängige Praxis des elective Single-Embryo-Transfers, die in Deutschland weitgehend verboten ist. Fragen zur Beibehaltung dieses Verbots und zu den notwendigen Regelungen bei einer möglichen Einführung dieser Methode sind ebenfalls von Bedeutung. Roland Zimmermann untersucht in seiner Dissertation die unterschiedlichen wissenschaftlichen und rechtlichen Perspektiven zu diesen Themen und entwickelt daraus kohärente Leitlinien für ein umfassendes Gesetzgebungskonzept.

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Reproduktionsmedizin und Gesetzgebung, Roland Zimmermann

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2011
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