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Das inhaltliche Muster des österreichischen Bauvertrags basiert auf der ÖNORM B 2110 und der ÖNORM B 2118, die seit dem 01.03.2011 in Neufassungen vorliegen. Diese Normen fungieren als Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Bauverträge und bieten den Vorteil, dass sie „qualifiziert konsensualisierte“ Bedingungen darstellen, im Gegensatz zu einseitig diktierten AGB. Die ÖNORM B 2110 kombiniert Werkvertrags-Bestimmungen des ABGB mit der Praxis und Theorie der Baubetriebswirtschaftslehre, während die Verfahrensbestimmungen grundlegende Vergaberechtsvorschriften des BVergG widerspiegeln. Für die öffentliche Auftragsvergabe legt das BVergG nicht nur die Anwendung der ÖNORM B 2110 (bzw. B 2118) fest, sondern gibt auch spezifische Vorgaben für die Vertragsgestaltung. Diese Vorgaben sind nicht nur für öffentliche, sondern auch für private Aufträge von Bedeutung, beispielsweise hinsichtlich der unterschiedlichen Gestaltung der Leistungsbeschreibung. Hans Gölles und Doris Link, Experten in den Bereichen Bauvertrag, Bauwirtschaft und Bauvergabe, präsentieren mit dem „ÖNORM-Bauvertrag – Praxiskommentar“ eine aktualisierte und erweiterte Fortführung des ÖNORM-Kommentars von 2002. Der Kommentar wird durch Tabellen, Ablaufdiagramme, Judikaturbeispiele, Praxishinweise und Musterbriefe ergänzt und dient sowohl Auftraggebern als auch Auftragnehmern als wertvolles Werkzeug für die Abwicklung von Bauverträgen.
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ÖNORM-Bauvertrag – Praxiskommentar, Hans Gölles
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- 2011
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