Unterlassungsansprüche gegen die Betreiber von Internet-Auktionshäusern und Internet-Meinungsforen
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Internet-Auktionshäuser und Internet-Meinungsforen sind aus dem heutigen privaten sowie geschäftlichen Leben nicht mehr hinwegzudenken. Erstere bilden die Grundlage für den boomenden E-Commerce, Letztere tragen zu einem schnellen Meinungs- und Informationsaustausch zu beliebigen Themen bei. Die Betreiber der Portale sind bis heute einer erheblichen Rechtsunsicherheit ausgesetzt, weil die dogmatischen Grundlagen sowie der Umfang ihrer Unterlassungshaftung für Rechtsverletzungen, die ihre Nutzer unter dem Schutz der Anonymität begehen, ungeklärt sind. Um diesen Missstand zu beseitigen, untersucht Leo Schapiro die Dogmatik der Störerhaftung im Urheber-, Marken- und Wettbewerbsrecht, plädiert dafür, diese aufzugeben, und weist einen Weg, Unterlassungsansprüche ausschließlich auf der Basis einer Täter- und Teilnehmerhaftung zu begründen. Darüber hinaus entwickelt er konkrete Verhaltenspflichten für die Portalbetreiber und zeigt, dass diese mit den von ihm eingehend analysierten europarechtlichen Vorgaben vereinbar sind.