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Nach dem „Anschluss“ Österreichs wurde das NS-Rechtssystem eingeführt, um politischen Widerstand zu unterdrücken. Sondergerichtshöfe, wie der „Volksgerichtshof“ (VGH) und der „Reichskriegsgerichtshof“ (KGH), wurden eingerichtet, wobei der VGH auch in Kärnten tagte. Der KGH fällte 1089 Todesurteile und verfolgte nicht nur Deserteure, sondern auch Eisenbahner, die die Militärmaschinerie störten, sowie „Zeugen Jehovas“ wegen Wehrdienstverweigerung. 1944 erhielt der VGH die Kompetenz, über „Kriegsverrat“ zu urteilen. In großen Prozessen, wie dem Freisler-Prozess gegen Slowenen im April 1943, wurden weniger wichtige Angeklagte abgetrennt und dem Landgericht Klagenfurt zugewiesen, das nur Gefängnisstrafen verhängen konnte. Von etwa 2700 hingerichteten WiderstandskämpferInnen in Österreich entfielen über 100 auf Kärnten. Der VGH arbeitete in 6 Senaten, unter dem Vorsitz von Roland Freisler, wo die meisten Todesurteile gefällt wurden. Der RKG war ebenfalls häufig in Kärnten tätig, verurteilte aber auch Angeklagte aus anderen Regionen. Am Kriegsende dominierten Standgerichte gegen Deserteure, die oft schnell verurteilt wurden.
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Zum Tode verurteilt, Wilhelm Baum
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- 2012
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