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Die Richtlinien 2000/43/EG sowie 2000/78/EG erforderten in Österreich eine umfassende Neuregelung des Gleichbehandlungsrechts. Neben der Lösung ausgewählter Detailprobleme des Gleichbehandlungsgesetzes stellt die Autorin Grundzüge des Kultur- und Staatskirchenrechts aus anerkennungs- sowie arbeits- und sozialrechtlicher Perspektive dar. Dabei wird eine umfassende und detaillierte Begriffsbestimmung sowie -abgrenzung der geschützten Merkmale vorgenommen. Insbesondere soll die in der Praxis besonders bedeutsame Frage untersucht werden, ob der Begriff der Weltanschauung iSd RL 2000/78/EG bzw iSd GlBG auch (partei)politische und ideologische Überzeugungen umfasst. Ferner werden erstmalig Thesen zur Einordnung „problematischer“ Weltanschauung aufgestellt, die Rechtslage bei Kollision mehrerer geschützter Merkmale untersucht sowie Prüfungsschemata zur unmittelbaren und mittelbaren Diskriminierung erarbeitet. Große Aufmerksamkeit findet die Ausnahmebestimmung des § 20 GlBG sowie deren Vorgabe durch die Richtlinien. Da vor allem die Kirchen in Österreich eine erhebliche Zahl an Beschäftigten führen, richtet sich dabei der besondere Fokus auf die religionsgemeinschaftlichen Arbeitgeber, welche durch § 20 Abs 2 GlBG bzw Art 4 Abs 2 RL 2000/78/EG eine Privilegierung erfahren. Besondere Beachtung wird der Ermächtigung des Art 4 Abs 2 RL 2000/78/EG zuteil, wonach Kirchen und gleichgestellte Organisationen von den für sie tätigen Personen verlangen dürfen, dass sich diese loyal und aufrichtig iSd Ethos der Organisation verhalten.

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2011

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